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Was verdiene ich als Assistenzkraft?
Das Einstiegsgehalt richtet sich nach dem Anstellungsverhältnis. Sie können entweder direkt bei der VIF als Arbeitgeber angestellt werden oder bei dem behinderten Arbeitgeber im Privathaushalt. Wir erklären Ihnen ausführlich bei Ihren Vorstellungsgespräch, welche Vorbeschäftigungszeiten und Zuschläge bei den verschiedenen Anstellungsverhältnissen anerkannt und bezahlt werden.
Welche Ausbildung muss ich vorweisen?
Keine. Sie sollten gut deutsch sprechen, gesund sein, zuverlässig arbeiten und mit Menschen umgehen können. Praktisches und theoretisches Wissen, das Sie für Ihre Arbeit als Assistenzkraft brauchen, erhalten Sie während Ihrer individuellen Einarbeitung vor Ort und gegebenenfalls durch Fachkräfte der Vereinigung Integrations-Förderung.
Wann und wie lange muss ich insgesamt arbeiten?
Das kommt ganz darauf an, was Sie mit Ihrem Assistenznehmer (dem Menschen mit Behinderung) vereinbaren. Sie können in Teilzeit oder bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten, in Ausnahmefällen auch mehr.
Kann ich auch dann als Behindertenassistenz arbeiten, wenn ich arbeitslos gemeldet bin?
Ja, aber Sie müssen die Beschäftigung der Agentur für Arbeit melden.
Kann ich als Behindertenassistenz arbeiten, wenn ich Rente beziehe?
Ja, aber Sie müssen Ihre individuellen Hinzuverdienstgrenzen berücksichtigen. Wenn Sie reguläre Altersrente beziehen, dürfen Sie unbegrenzt hinzuverdienen. Bei anderen Rentenformen gibt es Höchstgrenzen.
Werden Sozialversicherungsbeiträge fällig?
Ja, es sei denn, Sie arbeiten auf 538-Euro-Basis und beantragen, von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden. Das funktioniert per Formular, wenn Sie den Arbeitsvertrag unterschreiben. Alle anderen Beschäftigungsverhältnisse unterliegen der Sozialversicherungspflicht. Steuern, Krankenkassenbeiträge, Beiträge zur Renten- und Pflegekasse sowie zur Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber einbehalten. Der Vorteil für Sie: Sie sind rundum abgesichert, auch fürs Alter.
Was passiert, wenn ich krank bin?
Dann erhalten Sie Ihren Lohn weiter. Nach sechs Wochen bekommen Sie - wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis - kein Geld vom Arbeitgeber (dem Menschen mit Behinderung) mehr, sondern Lohnfortzahlung von der Krankenkasse.
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