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Die Assistenz wird dort angeboten, wo der behinderte und pflegeabhängige Mensch diese benötigt. Nicht er soll hingehen müssen, wo es die erforderliche Assistenz gibt, sondern die Assistenz soll zu ihm kommen: nach Hause, in die Schule, zum Ausbildungsort, zum Arbeitsplatz, zu den Freizeitstätten.
Nur so können Menschen, die aufgrund körperlicher oder anderer Einschränkungen auf Assistenz angewiesen sind, wirklich normal, d.h. in die Gemeinschaft integriert leben.
Hilfe in Sondereinrichtungen bedeutet ihrem Wesen nach immer ein gewisses Maß an Aussonderung aus der Gesellschaft. Ambulante, individuelle Assistenz ist ihrem Wesen nach eine tatsächliche Hilfe zur Integration.
"Wird dem Betreffenden die selbstbestimmte Assistenz vorenthalten oder wird er durch einseitige "Hilfsangebote" in seinen Entfaltungsmöglichkeiten beschränkt, so bedeutet dies eine Behinderung durch die Gesellschaft."
Die Aufgaben im Rahmen der Pflegeversicherung (nachrangig SGB XII) sind nichtmedizinische, ambulante Hilfen für pflegeabhängige Menschen. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird durch den Medizinischen Dienst (MDK) festgestellt. Die Pflegebedürftigkeit wird in den Stufen 1, 2, 3 (bis zum Härtefall) festgelegt.
Die Leistungen sind in den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung zu erbringen.
Wir ermöglichen unseren Kundinnen und Kunden, selbst zu bestimmen, wo und wie sie leben wollen, welche praktische und pflegerische Hilfe sie benötigen, wer die Hilfe wann durchführt, und wie diese erbracht wird. Das Konzept der Persönlichen Assistenz orientiert sich an der individuellen Lebenssituation unserer Kundinnen und Kunden.
Qualität nach unserem Verständnis ist dann gegeben, wenn wir unsere Dienstleistungen in der Weise anbieten und erbringen, dass die individuellen Anforderungen und Wünsche unserer Kundinnen und Kunden bestmöglich erfüllt sind und sie ihre Lebenskonzepte verwirklichen können.
Zuverlässigkeit, Vertrauen, bedarfsorientierter Einsatz der Assistenten zu jeder Tageszeit ist von größter Bedeutung. Ein wichtiger Punkt ist, dass der VIF-Kunde bei der Personalauswahl mitbestimmen und selbst Personal zur Anstellung vorschlagen kann. Dies ist vor allem in Hinblick auf das Geschlecht des Assistenten wichtig. Frauen bevorzugen Frauen, Männer werden lieber von Männern gepflegt.
Das Assistenzpersonal wird grundsätzlich individuell beim Kunden oder bei der Kundin eingearbeitet und geschult. Das Fähigkeitsprofil eines Assistenten muss dem individuellen Anforderungsprofil des einzelnen Kunden entsprechen. Das zusammen mit dem Kunden ausgewählte Assistenzpersonal wird ausschließlich bei ihm eingesetzt.
Gemeinsam mit dem behinderten Kunden und der Pflegedienstleitung wird der Pflegeplan (siehe § 2 Pflegeversicherungsgesetz) erstellt.
Fachliche Beratung und Anleitung durch das Pflegedienst-Team vor Ort (Hausbesuch) sind selbstverständlich. Grundsätzlich wird der Kunde umfassend in allen Lebensbereichen beraten: Von der Antragstellung bei Kostenträgern bis hin zur praktischen Alltagsbewältigung.
Leitbild Pflegedienst VIF e.V (PDF-Dokument, 93 KB) Download
Behinderte Kinder und Jugendliche sollen durch die entsprechende praktische Assistenz in "ihrer" Regelschule zum Schulunterricht gehen können. Sie sollen in ihrem Wohnviertel mit den Kindern ihrer Nachbarn aufwachsen und ganz normale soziale Erfahrungen machen können.
"Würden sie nicht ausgegliedert werden, müssten sie nicht eingegliedert werden!"
Eine 9-jährige, nichtbehinderte Schülerin
Diese Aussage trifft auf alle Altersgruppen von Menschen mit Behinderung zu. Junge Menschen sollen in den allgemeinen Fachhochschulen und Universitäten studieren können.
Gemeinsames Leben und Lernen in der Gemeinschaft muss für die Gesellschaft selbstverständlich sein.
Behinderte Auszubildende, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - auch mit Assistenzbedarf - sollen gemäß der eigenen Wahl Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse auf dem Arbeitsmarkt eingehen können.
Viel zu oft werden Menschen mit Behinderung weit ab von ihren Wohnorten in besonderen Ausbildungsstätten und mit speziellen beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen auf den Arbeitsmarkt vorbereitet. Die Möglichkeit der Arbeitsassistenz am Ausbildungsplatz, Arbeitsplatz oder im Betrieb wird viel zu wenig als selbstverständliche Unterstützung im Berufsleben von Menschen mit Behinderung eingesetzt.
Der Rechtsanspruch (§ 17 Abs. 1a SchwbAV) ermöglicht vielen schwerbehinderten Menschen unter Inanspruchnahme einer Arbeitsplatzassistenz die Aufnahme einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Unter praktischer Assistenz versteht man Begleitung im Haushalt, beim Einkauf und bei der Freizeitgestaltung.
Durch die ambulanten Dienstleistungen kann die VIF vielen jungen und alten Menschen mit Behinderung weiterhin die benötigte und auch bezahlbare Assistenz zur Verfügung stellen. Viele dieser Kunden haben einen wöchentlichen Bedarf von drei bis zwölf Stunden. Die Assistenz wird bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, als Begleithilfe, beim Einkauf und als sonstige praktische Hilfe benötigt.
Durch den Vorlesedienst von Helfern des Assistenzdienstes können sehbehinderte und blinde Menschen Zugang zu ihren individuellen persönlichen Textmaterialien behalten.
Persönliche Assistenz ist für alle hilfeabhängigen Menschen wichtig, um ein selbstbestimmtes und selbständiges Leben führen zu können.
Der VIF-Vermittlungsdienst ist ein kostenloser Service für assistenzsuchende Menschen mit Behinderung. Der Dienst sucht individuell das zu den Bedürfnissen und Anforderungen passende Personal. Er stellt dann den Kontakt zwischen Kunden und Assistenten her.
Der Kunde entscheidet selbst, ob er mit der vermittelten Person ein Arbeitsverhältnis eingehen möchte oder nicht. Entscheidet er sich fär die vermittelte Person, entsteht ein eigenes Innenverhältnis im Privathaushalt.
Viele Menschen mit Behinderung sowie assistenzabhängige alte Menschen beschäftigen seit Jahren in eigener Verantwortung Assistentinnen und Assistenten in ihrem Privathaushalt. Diese "Selbsthilfe" der Betroffenen stellt schon lange einen wesentlichen Bestandteil bedarfsgerechter und flächendeckender Versorgung in der Kommune dar.
Für ihre Kunden bietet die VIF einen eigenen Abrechnungsservice.
Dieser umfasst folgende Leistungen:
VIF Vereinigung Integrations-Förderung e.V. :: Klenzestraße 57c :: 80469 München
Telefon 089/ 309 04 86 - 0 :: Fax 089/ 309 04 86 - 42 ::
E-Mail: kontakt@vif-selbstbestimmt-leben.de
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